Fischerfreunde Lain am See


Schonzeiten und Mindestmaße

Aal keine Schonzeit 50cm
Karpfen keine Schonzeit 35cm, ab 65cm zurückzusetzen
Schleie 01.05. bis 30.06 30cm
Regenbogenforelle 15.12. bis 15.03 26cm
Zander 15.02. bis 30.04 55cm
Hecht 15.02. bis 30.04 55cm
Stör ganzjährig geschützt
Karausche ganzjährig geschützt

Für die Fischarten, die nicht in dieser Tabelle genannt sind, gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Vom 15.02. bis 30.04. sind alle Raubfische gesperrt!

Fangbeschränkungen:

Es dürfen täglich 3 Fische entnommen werden
1 Hecht oder 1 Zander,
zusätzlich z.B. 2 Forellen, oder 2 Karpfen, oder 2 Schleien.
Nach der Entnahme dieser Fische ist das Angeln einzustellen
Das fischen auf Raubfische, ist nur mit einer Handangel erlaubt und totem Köder!
Nach dem Fang von 1 Hecht, oder 1 Zander ist das Fischen mit Totem- oder Kunstköder,
sowie das Blinkern verboten!